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   OVG Berlin-Brandenburg, 09.03.2010 - 9 S 3.09   

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OVG Berlin-Brandenburg, 09.03.2010 - 9 S 3.09 (https://dejure.org/2010,30367)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.03.2010 - 9 S 3.09 (https://dejure.org/2010,30367)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. März 2010 - 9 S 3.09 (https://dejure.org/2010,30367)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 80 Abs 2 S 1 Nr 1 VwGO, § 80 Abs 4 S 3 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO, § 146 Abs 4 VwGO, § 129 Abs 2 BauGB, § 130 Abs 2 S 1 BauGB, § 130 Abs 2 S 3 BauGB, § 133 Abs 3 S 1 BauGB
    Einstweiliger Rechtsschutz; Erschließungs- und Finanzierungsvertrag; Grundstückserwerb vom Erschließungsträger; Nichtigkeit des Erschließungs- und Finanzierungsvertrages; Vorausleistungsbescheid; Kostenschätzung; Schätzungsspielraum; einheitliche Aufwandsermittlung; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schätzungsspielraum bzgl. Vorausleistungsbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.11.2007 - 9 B 36.07

    Revisionszulassung; grundsätzliche Bedeutung; Rechtsprechung oberster

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.03.2010 - 9 S 3.09
    Die dagegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde blieb vor dem Bundesverwaltungsgericht ebenfalls ohne Erfolg (Beschluss vom 16. November 2007 - BVerwG 9 B 36.07).

    Dies gilt - wie das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das den Erschließungs- und Finanzierungsvertrag für das Industrie- und Gewerbegebiet H. betreffende Urteil des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg festgestellt hat - gleichermaßen für den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16. November 2007 - 9 B 36.07 - NVwZ 2008, 212 ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2006 - 10 B 13.05

    Rückabwicklung eines nichtigen Erschließungsvertrags wegen Verstoßes gegen das

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.03.2010 - 9 S 3.09
    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Berufung der Gemeinde gegen das Urteil im Dezember 2006 zurückgewiesen (Urteil vom 13. Dezember 2006 - OVG 10 B 13.05).
  • VG Karlsruhe, 23.02.2021 - 12 K 670/20

    Erschließungsbeitrag nach Ablösevertrag

    Dies ist notwendigerweise mit einem gewissen Spielraum sowie mit einer das Ergebnis der Schätzung betreffenden Toleranz verbunden (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 10. September 2009 - 6 CS 09.1435 - juris, Rn. 17; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. März 2010 - OVG 9 S 3.09 - juris, Rn. 9; OVG Saarland, Urteil vom 27. September 2005 - 1 R 9/05 - juris, Rn. 50 ff.).

    Vielmehr bedarf es einer gewissenhaften Kostenschätzung (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. März 2009 - 6 A 10750/08 - juris, Rn. 30) unter Anwendung einer sachgerechten Schätzungsgrundlage (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. September 1993 - 2 S 462/92 - juris, Rn. 24; Bayerischer VGH, Beschluss vom 10. September 2009 - 6 CS 09.1435 - juris, Rn. 17; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. März 2010 - OVG 9 S 3.09 - juris, Rn. 9; OVG Saarland, Urteil vom 27. September 2005 - 1 R 9/05 - juris, Rn. 50 ff.; VG München, Beschluss vom 10. Februar 2015 - M 2 S 14.5356 - juris, Rn. 36).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.11.2022 - 9 S 1.22
    Auch in anderen Entscheidungen hätten das OVG Berlin-Brandenburg und das Verwaltungsgericht Frankfurt(Oder) entschieden, dass der beitragsfähige Erschließungsaufwand den aufgrund des nichtigen Erschließungs- und Finanzierungsvertrages von 1994 von der Gemeinde an die G... zu erstattenden Kosten entspreche (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. November 2008 - OVG 10 S 25.08 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 6. November 2008 - OVG 10 S 21/08, 10 S 22/08, 10 S 23/08, 10 S 24/08 - ; Beschlüsse des Senats vom 9. März 2010 - OVG 9 S 3.09 - und vom 16. März 2010 - OVG 9 S 2.09 - ; VG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 24. März 2010 - 7 L 407/08 - ; Beschlüsse vom 13. August 2008 - 7 L 130/08 u.a - .; Beschlüsse vom 21. und 24. Januar 2014 - 3 K 301/13, 3 K 302/13, 3 K 303/13, 3 L 297/13-).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 9 S 53.13

    Erschließungsvertrag; nichtig; Erschließungsbeitrag; Grundstückserwerber;

    Soweit die Antragstellerin geltend macht, sie habe auf Grund des von der OHG mit dem Erschließungsträger abgeschlossenen Vertrages schon lange vor dem Erlass des Vorausleistungsbescheides nicht mehr mit der Erhebung eines Erschließungsbeitrages (und demzufolge auch nicht mehr mit der Erhebung einer Vorausleistung) rechnen müssen, geht es um Fragen, die nichts mit der im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 angesprochenen absoluten zeitlichen Grenze für eine Beitragserhebung zu tun habe, sondern mit dem Schutz individuellen Vertrauens; dass ein solcher Schutz aus dem Erwerb eines Grundstücks als voll erschlossen nicht hergeleitet werden kann, entspricht gefestigter Rechtsprechung (vgl. gerade zur vorliegenden Erschließungsmaßnahme BVerwG, Beschluss vom 16. November 2007 - BVerwG 9 B 36.07 -, juris Rn. 23; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. Dezember 2006 - OVG 10 B 13.05 -, juris Rn. 312 und 327; Beschluss des Senats vom 9. März 2010 - OVG 9 S 3.09 -, juris Rn. 15): Wer ein Grundstück als voll erschlossen gekauft hat, kann der Beitragsforderung der Gemeinde nicht entgegenhalten, dass der Kaufpreis bereits die Erschließungskosten enthalten habe; die Rückerstattung etwaiger Erschließungskosten kann der Grundstückserwerber nur im Leistungsverhältnis - d.h. gegenüber dem Verkäufer - geltend machen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2010 - 9 S 29.10

    Änderung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bei Anforderung von

    Soweit der Antragsgegner sich darauf stützt, dass die angefochtene Entscheidung im Widerspruch zu den Beschlüssen des Senats in den Verfahren OVG 9 S 1.09, OVG 9 S 2.09 und OVG 9 S 3.09 stehe, weil der Senat dort die Vorausleistungsbescheide auch in Hinblick auf die Höhe der geforderten Beiträge einer summarischen Prüfung unterzogen und im Ergebnis keine ernstlichen Zweifel an deren Rechtmäßigkeit gehabt habe, ergibt sich auch daraus nichts zu seinen Gunsten.
  • VG Berlin, 28.01.2015 - 13 K 290.12

    Tilla-Durieux-Park: Anlieger müssen doch nicht zahlen

    Anderes gilt lediglich für Vorausleistungen, bei der naturgemäß Schätzungen erfolgen müssen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. März 2010 - OVG 9 S 3.09 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2015 - 9 N 201.13

    Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des

    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, steht der Gemeinde ein Spielraum bei der Entscheidung für eine von zwei oder mehreren möglichen Varianten einer Ausbaumaßnahme zu (vgl. Beschlüsse des Senats vom 9. März 2010 - OVG 9 S 3.09 -, juris Rn. 7 f. und vom 22. November 2010 - OVG 9 S 30.10 -).
  • VG Potsdam, 16.01.2015 - 12 K 4162/13

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für

    Maßgeblich für die Rechtmäßigkeit der Kostenschätzung ist nicht die Deckungsgleichheit mit dem noch nicht abschließend feststellbaren Erschließungsaufwand, sondern die Anwendung einer sachgerechten Schätzungsgrundlage (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. März 2010 - OVG 9 S 3.09 -, juris).
  • VG Schleswig, 05.12.2012 - 9 A 94/10

    Vorauszahlung für Ausbaubeitrag für ein gewerblich genutztes

    Ein Anspruch auf eine Kostenaufstellung, die alle Details der endgültigen Abrechnung bereits umfasst, besteht nicht, weil dies angesichts der regelmäßig noch offenen Kosten weder möglich wäre noch dem Charakter der Vorauszahlung als Instrument der Vorfinanzierung entspräche (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 27.09.2005 - 1 R 9/05 - in juris Rn. 50-56 m.w.N.; BayVGH, Beschl. v. 10.09.2009 - 6 CS 09.1435 - juris Rn. 17; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 09.03.2010 - 9 S 3.09 - juris Rn. 7 und v. 22.10.2010 - 9 S 29/10 - in juris Rn. 8; Driehaus a.a.O., § 38 Rn. 10 i.V.m. § 21 Rn. 33 ff. m.w.N.).
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